Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer


"Lass Blumen sprechen."   oder...
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft."
Diese Sprichwörter kennt auch der Staat und honoriert dies mit den entsprechenden Freibeträgen. Aber schon beim "geschenkten Gaul" wird er mitunter hellhörig. 





 

Wenn es dann um Wertvolleres, um Grund- und Betriebsvermögen geht, ist eine fundierte steuerliche Beratung unabdingbar.

Gerade bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine langfristige Planung möglich und sinnvoll.